Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung * Kosten und Leistungen im Vergleich * Günstig und Gut * Die besten Angebote am Markt *

Nicht immer decken sich "Recht haben" und "Recht bekommen". Denn ob ein Verfahren für Sie erfolgreich verläuft hängt sicherlich auch von der Qualität Ihres Rechtsbeistands und Ihrer finanziellen Schlagfertigkeit ab. Gerade wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden müssen, kommen enorme Kosten auf Sie zu. Für diese Risiken gibt es die Rechtsschutzversicherung. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unterhalb des Rechners.

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Welche Leistungsarten gibt es bei der Rechtsschutzversicherung?

Schadenersatz-Rechtsschutz

...um eigene Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie Schadenersatzansprüche, wie Schmerzensgeld, Wertminderung usw. gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Passiver Straf-Rechtsschutz

...um den Versicherten bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder fahrlässigen Verletzung des Strafrechts zu helfen.

Beispiel: Beim Grillen versuchen Sie, das Feuer mit Hilfe von Benzin wieder zu entfachen. Dabei wird der neben dem Grill stehende Nachbar verletzt. Nun müssen Sie Sich vor Gericht wegen dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

Aktiver Straf-Rechtsschutz (sog. Opfer-Rechtsschutz)

... wird gewährt, damit ein Opfer als Nebenkläger (neben dem Staatsanwalt) auf das Strafverfahren aktiv Einfluss nehmen kann. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einer rechtswidrigen und vorsätzlichen Straftat betroffen war.

Beispiel: Ihr mitversicherter Sohn wird beim Volksfest von Randalierern schwer verletzt. Bei dem Strafverfahren gegen die Täter tritt er als Nebenkläger auf.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

... um den Versicherten bei der Verteidigung in einem Bußgeldverfahren zu helfen. Die häufigsten Bußgeldverfahren werden wegen Verkehrsverstößen eingeleitet, aber auch andere Rechtsverstöße (wie gegen die Schulpflicht, Lärmverordnung, umweltrechtliche Vorschriften) können ein derartiges Verfahren auslösen.

Beispiel: Wegen ruhestörenden Lärms bei einer Party wird gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht

... um bei Auseinandersetzungen aus schuldrechtlichen Verträgen eigene Ansprüche durchzusetzen oder die Ansprüche Dritter abzuwehren.

Beispiel: Sie erkennen z. B. die Rechnung Ihres Malermeisters nicht an. Sie bemängeln die nicht sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

... um rechtliche Interessen aus dinglichen Rechten (Eigentumsrechte an beweglichen Sachen) wahrzunehmen.

Beispiel: Sie haben z. B. einem Bekannten Ihre Videokamera geliehen. Wegen einer gerichtlichen Forderung an Ihren Bekannten wurde Ihr Gerät gepfändet. Sie klagen nun auf Herausgabe Ihres Eigentums.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

... um vor Verwaltungsbehörden Widerspruch einzulegen und in Verfahren vor Gerichten, wenn es um Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung des Führerscheins geht.

Beispiel: Sie möchten Ihre Fahrerlaubnis wieder erlangen. Mit der Begründung, Ihr Sehvermögen sei nicht mehr ausreichend, weigert sich die Verwaltungsbehörde, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erteilen.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

... um Prozesse vor deutschen Sozialgerichten austragen zu können.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt auf Rentenansprüche als Folge eines Arbeitsunfalls.

Arbeits-Rechtsschutz

... um Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu klären.

Beispiel: Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, und Sie halten diese Kündigung für ungerechtfertigt. Sie klagen auf Wiedereinstellung.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

... das Disziplinarrecht ahndet dienstliche Verfehlungen bei Beamten, Wehrpflichtigen und Berufssoldaten.

... das Standesrecht ahndet die Verletzung von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen z.B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern.

Beispiel: Gegen Sie wurde ein Standesverfahren der Ärztekammer wegen angeblichen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht eröffnet.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

... um Prozesse vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten führen zu können, wenn um die Höhe der Steuern gestritten wird oder wenn der Vorwurf einer Steuer-Ordnungswidrigkeit erhoben wird.

Beispiel: Sie erheben Klage gegen den Bescheid des Finanzamtes zu Ihrer Steuererklärung, da die angegebenen Werbungskosten nicht anerkannt worden sind.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

... um den Versicherten in Fragen des deutschen Familien- oder Erbrechts zu beraten, wenn sich seine Rechtslage ohne dessen zutun verändert hat.

Beispiel: Der Versicherungsnehmer möchte nach dem Eintritts eines Erbfalles wissen, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen soll.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

... um Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und nachbarrechtliche Auseinandersetzungen zu klären.

Beispiel: Wegen einer zu hohen Mieterhöhung kommt es zum Streit mit Ihrem Vermieter.

Beispiel: Sie müssen z. B. als Eigentümer eines Einfamilienhauses gegen Ihren Nachbarn klagen, weil dieser sich beharrlich weigert, die zu dicht an Ihrem Grundstück gepflanzten Bäume zu beseitigen.

Welche Vertragssarten gibt es bei der Rechtsschutzversicherung?

Diese Versicherung gliedert sich in vier Produktmodule, die als Vertragsarten bezeichnet werden:

Privat-Rechtsschutz

Der Privatrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer und die versicherte Familie im gesamten privaten Bereich

einschließlich Versicherungsschutz als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer sowie als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr, z.B. als Reiter oder Skater)

Der Privatrechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

Schadenersatzrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Sozialgerichtsrechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Strafrechtsschutz – mit Opferrechtsschutz

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Berufsrechtsschutz

Der Berufsrechtsschutz schützt bei Nichtselbständigen den Versicherungsnehmer und die versicherte Familie als Arbeitnehmer.

Der Berufsrechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

Schadenersatzrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht – bei Nichtselbständigen,Ärzten, Landwirten

Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Sozialgerichtsrechtsschutz auch im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Strafrechtsschutz – mit Opfer-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer bzw. die versicherten Personen als

Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer aller auf die versicherten Personen zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger (im Fahrzeugrechtsschutz nur für bestimmte Fahrzeuge), als Erwerber solcher Fahrzeuge und als Mieter jedes von ihnen zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers

Fahrer fremder Fahrzeuge und

Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer sowie als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr (z. B. als Reiter oder Skater).

Alle berechtigen Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten

oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls versichert.

Der Verkehrsrechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

Schadenersatzrechtsschutz

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Strafrechtsschutz – mit Opferrechtsschutz

Schadenersatzrechtsschutz

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Grundstücks- und Mietrechtsschutz

Der Grundstücks- und Mietrechtsschutz wird geboten für die Absicherung der Eigenschaft des Versicherungsnehmers und seiner Familie als

Eigentümer

Vermieter (auch als Eigentümer)

Verpächter (auch als Eigentümer)

Mieter

Pächter

Nutzungsberechtigter

von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind immer mitversichert.

Der Grundstücks- und Mietrechtsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

Schadenersatzrechtsschutz (für das versicherte Objekt)

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Strafrechtsschutz – mit Opferrechtsschutz

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Was ist nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:

dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes

der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt

der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt

der Finanzierung der genannten Vorhaben

der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt

Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten

Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Grundsätzlich wird der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer 3monatigen Wartezeit durch den Versicherer gewährt.

Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn:

das Risiko bereits anderweitig versichert war

das Risiko bisher im Vertrag der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners des Versicherungsnehmers mitversichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird

Bei den folgenden Leistungsarten gilt ebenfalls keine Wartezeit:

Schadenersatzrechtsschutz

Strafrechtsschutz

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz (auch bei Steuer-Bußgeldverfahren)

Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Opferrechtsschutz

Was ist beim Abschluss zu beachten?

Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten heute sehr schnell immense Summen verschlingen können, empfiehlt sich der Abschluß einer möglichst hohen Versicherungssumme (mind. 150.000 EUR).

Holen Sie vor dem Abschluß der Versicherung immer mehrere Angebote ein da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.

Schließen Sie nur Jahresverträge ab damit Sie die Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um eventuell zu einen günstigeren Anbieter wechseln zu können.

Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Der Versicherungsnehmer kann einen Anwalt seines Vertrauens mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Dieser wird zunächst eine Deckungszusage seitens des Versicherers einholen und in der Regel auch die weitere Korrespondenz mit dem Versicherer führen.

Die Umstände die zu dem Versicherungsfall geführt haben, sind ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.

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